Sicherheit beginnt mit Vertrauen.  Schlüssel · Schloss · Safe · Sicherheit · Service Rasche Hilfe bei Türöffnungen: +43 660 3833062
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der 5S Sicherheitstechnik KG, Langäckerweg 3, 6800 Feldkirch (im Folgenden „Auftragnehmer“).

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande. Kostenschätzungen vor Ort (z. B. bei Türöffnungen) erfolgen nach bestem Wissen; der tatsächliche Aufwand kann abweichen und wird vor Ausführung abgestimmt.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Notdienst-Einsätzen können Zuschläge für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Anfahrtskosten anfallen; diese werden vor Beginn der Arbeiten kommuniziert. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Leistungserbringung fällig.

4. Leistungserbringung und Termine

Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Bei Notfällen bemüht sich der Auftragnehmer um rascheste Hilfe, eine bestimmte Reaktionszeit kann jedoch nicht garantiert werden.

5. Mitwirkungspflicht und Legitimation

Bei Türöffnungen ist der Auftraggeber verpflichtet, seine Berechtigung (z. B. durch Lichtbildausweis, Meldezettel oder Miet-/Eigentumsnachweis) nachzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung bei fehlendem Nachweis zu verweigern.

6. Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird – ausgenommen Personenschäden – nicht gehaftet. Bei Türöffnungen an beschädigten oder versperrten Türen kann ein Tausch von Zylinder oder Schloss erforderlich sein; dies stellt keinen Mangel der Leistung dar.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers; für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Hinweis: Diese AGB sind eine Basisversion und sollten vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden.